Schritt für Schritt zur Entscheidung über Bauvoranfrage

Bei der Prüfung unserer Bauvoranfrage vom März 2021 geht es zwar Schritt für Schritt voran, aber leider gibt es immer noch keine abschließende Entscheidung. Der erste Entwurf unserer Architekten wurde im Sommer 2021 als genehmigungsfähig betrachtet. Das hätte aber bedeutet, vier Bäume zu fällen, die mittlerweile auf der Fläche gewachsen sind, die 1991 im Bebauungsplan für das „Boots- und Vereinshaus“ vorgesehen wurde. Um das zu verhindern, haben wir der Stadtverwaltung einen Vorschlag gemacht, das Bootshaus etwas anders zu platzieren. Der fand nach eingehenden Gesprächen Zustimmung und führte zu einem überarbeiteten Architektenentwurf vom August 2022. Auch den hat die Stadtverwaltung inzwischen als genehmigungsfähig bezeichnet. Daraufhin haben wir mittlerweile mit den zuständigen Ämtern Pläne über die Erschließung abgestimmt und das Gespräch über den Erbpachtvertrag mit dem Liegenschaftsamt aufgenommen. Insgesamt erkennen wir ein Wohlwollen aller Beteiligten, zu einer Lösung für das Schülerrudern zu kommen. Das geht sicher auch auf den einstimmigen Auftrag des Sportausschusses von 2019 an die Stadtverwaltung zurück, für eine Unterbringung zu sorgen. Leider ist der Prozess sehr zäh, dass alle beteiligten Ämter zeitnah ihre Stellungnahmen abgeben, um die teils auch widersprüchlichen Belange von Denkmalschutz, geringstmöglicher Versiegelung oder Hochwasserschutz zu einem akzeptablen Gesamtkonzept zusammenzubringen.

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