Auf Basis der Plnaung von Baumschlager Eberle Architekten, Hamburg, haben wir im Mai 2024 den Vorbescheid des Bauordungsamtes der Stadt Bonn zur Bau-Voranfrage erhalten. Er ist drei Jahre gültig. Seither steht die Erarbeitung der Planungsunterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung an.
Die beiden Fördervereine von GRC und SRC haben die Firma Vollack GmbH & Co KG aus Wesseling, im Januar 2026 beauftragt, den Bauantrag auf Basis des Konzepts von Baumschlager Eberle Architekten zu erarbeiten und beim Bauordnungsamt der Stadt Bonn einzureichen. Die Genehmigungsplanung erfolgt im Rahmen des Konzepts, für das die Baubehörde im Mai 2024 den Vorbescheid erteilt hat. Die Firma Vollack soll weiterführend als General-Übernehmer die Errichtung des Gebäudes vornehmen, sobald die Baugenehmigung vorliegt und die Finanzierung sichergestellt ist.
Die Übertragung des Projekts an einen General-Übernehmer war von Anfang an mit Baumschlager Eberle Hamburg abgesprochen und erfolgt somit in vollem Einvernehmen. Entsprechend haben Baumschlager Eberle den Bauherren auch ein unbeschränktes Nutzungsrecht an allen Planungsergebnissen übertragen.
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